E-Check nach VDE
UVV-Prüfungen an Ladegeräten nach DIN VDE 0701/0702
Die Unfall-Verhütungsvorschriften (UVV) nach DGUV Vorschrift 3 Flurförderfahrzeug (ehemals BGV A3) schreiben vor, dass der Unternehmer als Betreiber ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel den ordnungsgemäßen Zustand dieser Betriebsmittel in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen hat.
Unter die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel fallen unter anderem auch die von Ihnen in Ihrem Betrieb eingesetzten Ladegeräte.
Die Durchführungsanweisung schreibt vor, dass diese Geräte mindestens einmal jährlich, bzw. bei hoher Fehlerquote dementsprechend öfter (Baustellen alle 3 Monate) geprüft werden müssen (Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten DIN VDE 0702).
Die Prüfung ist ebenfalls durchzuführen nach einer Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme (Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte DIN VDE 0701).